Wie sinnvoll ist die betriebliche Altersvorsorge?
Um den gewohnten Lebensstandard auch bis ins Rentenalter hinaus zu erhalten, reicht die Absicherung über die gesetzliche Rente häufig nicht aus. Viele Arbeitnehmer nutzen die Möglichkeit, ihre Rente durch die betriebliche Altersvorsorge aufzustocken. Die Beitragszahlungen erfolgen direkt vom Bruttogehalt und der Arbeitgeber beteiligt sich an dieser Art der Rentenaufstockung. Doch wie effizient ist diese Art der Zusatzrente für Arbeitnehmer?
Für wen ist die betriebliche Altersvorsorge geeignet?
Die betriebliche Altersvorsorge wird schon lange Zeit als eine weitere Säule der Altersvorsorge genutzt. Doch über viele Jahre hinweg basierten die Leistungen des Arbeitgebers auf Freiwilligkeit. Mittlerweile haben Arbeitnehmer jedoch ein Recht darauf. Grundsätzlich steht es zunächst jedem sozialversicherungspflichtig beschäftigtem Arbeitnehmer sowie Geschäftsführer zu, einen Vertrag zur betrieblichen Altersversorgung abzuschließen. Ausnahmen können sich aus geschlossenen Tarifverträgen ergeben.
Mit Abschluss eines Vertrages zur betrieblichen Altersvorsorge wird vereinbart, wie viel Geld regelmäßig angespart werden soll. Dieser Betrag wird anschließend vom Arbeitgeber vom Bruttolohn einbehalten und abgeführt. Mit Rentenbeginn wird das Geld ausbezahlt. Das erfolgt in der Regel in Form einer lebenslangen monatlichen Rente. Alternativ besteht in einigen Fällen noch die Möglichkeit, das angesparte Kapital ganz oder teilweise zur Auszahlung zu bringen.
Vorteile der betrieblichen Altersvorsorge für Arbeitnehmer
Der Vorteil dieser Art der Altersvorsorge liegt insbesondere darin, dass Arbeitnehmer von einer staatlichen Förderung profitieren können. Während der Ansparphase müssen sie auf die Sparbeträge keine Steuern oder Sozialabgaben entrichten. Allerdings müssen Höchstbeträge beachtet werden. Diese staatlich geförderte Entlastung erfolgt direkt mit der Lohnabrechnung. Damit müssen Beschäftigte nicht erst auf die jährliche Rückzahlung aus der Steuererklärung warten, sondern sie profitieren direkt und ohne Umwege von der Entlastung.
Ein weiterer Vorteil ist der integrierte Pfändungsschutz, denn das Kapital ist innerhalb der Ansparphase bis zu einer festgelegten Höchstgrenze vor einer Pfändung geschützt. Zudem wird das Geld nicht zum anrechenbaren Vermögen gezählt und wird nicht bei Beantragung einer Grundsicherung wie bei Leistungen aus dem Arbeitslosengeld II berücksichtigt. Der Schutz gilt jedoch nur für die Ansparphase. Während der Auszahlung müssen Versicherte damit rechnen, dass die Zusatzrente zum Vermögen hinzugerechnet wird.
Für diese Zusatzrente fallen Steuern und Sozialabgaben an
Die steuerlichen Vorteile sind jedoch kein unbegrenztes Geschenk des Staates, sondern in der Auszahlungsphase muss mit einer Besteuerung gerechnet werden. Die Rentenbeträge aus der betrieblichen Altersvorsorge sind zu 100 Prozent steuerpflichtig. Die Besteuerung erfolgt nach dem persönlichen Steuersatz. Zusätzlich sind auch die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung nicht zu unterschätzen, die mit Renteneintritt auf viele Rentner zukommen. Lediglich kleine Rentenbeträge unterliegen nicht der Beitragspflicht. Die Pflicht zur Zahlung von Steuern und Sozialabgaben ist unabhängig vom gewählten Auszahlungsweg. Wer sich beispielsweise für eine Kapitalauszahlung anstelle einer regelmäßigen Rente entscheidet, muss entsprechende Abzüge einrechnen.
Nicht zu verachten ist, dass die Beiträge das sozialversicherungspflichtige Einkommen senken und damit auch die Ansprüche aus der Sozialversicherung. Das bezieht sich auch auf die Leistungen aus der gesetzlichen Rente. Dementsprechend sollte der Vertrag so angepasst werden, dass der Versicherte durch die Zusatzrente tatsächlich ein Plus zur Rente erhält.
Lohnt sich die betriebliche Altersvorsorge für Arbeitnehmer?
Ob sich diese Art der Altersvorsorge für Arbeitnehmer lohnt, hängt vom Einzelfall und den individuellen Ansprüchen ab. Deshalb ist es ratsam, vorab eine genaue Kalkulation durchzuführen, um die Höhe der tatsächlich zu erzielenden Zusatzrente zu erhalten. Zudem ist es ratsam, vorab einen Vergleich der einzelnen Angebote durchzuführen.
Besonders effizient gestaltet sich die betriebliche Altersvorsorge, wenn sich der Arbeitgeber mit einem Zuschuss beteiligt. Dann werden die Rentenbeiträge nicht nur aus der Entgeltumwandlung bezogen, sondern innerhalb der Ansparphase fließt zusätzliches Kapital ein. Damit ist es zumeist möglich, die Nachteile abzumildern. Als Faustregel gilt, dass sich der Arbeitgeber zu mindestens 20 Prozent an den Sparbeträgen beteiligen sollte, damit sich diese Art der Vorsorge lohnt. Seit dem Jahre 2019 ist der Arbeitgeber sogar verpflichtet, bei Neuverträgen einen Beitrag von mindestens 15 Prozent zu leisten. Das gleicht die niedrigeren Lohnnebenkosten des Arbeitgebers aus. Bei Altverträgen gilt diese gesetzliche Regelung erst ab dem Jahre 2022.
Arbeitgeber haben jedoch nicht nur Nachteile. Indem sie Arbeitnehmern großzügige Zuschüsse gewähren, erhalten sie in erster Linie die Möglichkeit, ihre Arbeitgeberattraktivität zu steigern. Diese Zuschüsse dienen der Bindung und Motivation und können sich für ein Unternehmen als Imagegewinn erweisen.
Vor- und Nachteile der betrieblichen Altersvorsorge beachten
Grundsätzlich sollte die betriebliche Altersvorsorge weder unterschätzt noch überschätzt werden. Sie kann als ein wichtiger Baustein der persönlichen Altersvorsorge angesehen werden. Jedoch sollte dieser nur als ein Teil der Zusatzvorsorge angesehen werden, welcher dazu beitragen kann, die Rente im Alter etwas aufzubessern. Für Besserverdiener, die deutlich über der Beitragsbemessungsgrenze liegen, lohnt sich die betriebliche Altersvorsorge meist nicht. Denn sie können nicht während der Ansparphase von einer Ersparnis der Sozialversicherungsbeiträge profitieren.
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