Die elektronische Versicherungsbestätigung: eVBNummer
Wie jeder weiß, muss jedes Fahrzeug, das in Deutschland auf den Straßen fährt bzw. steht und am Straßenverkehr teilnimmt, eine gültige Haftpflichtversicherung benutzen. Mittlerweile sind schon über 5.000 EVB-Nummern vergeben, die über SMS oder Email versendet werden.
Fahrzeuge, die motorisiert sind, dürfen weder auf öffentlichem Straßengelände in Deutschland stehen noch bewegt werden, ohne, dass eine gültige Haftpflichtversicherung besteht. Dies ist so wichtig und Pflicht, weil sie im Schadensfall die Kosten für andere Verkehrsteilnehmer (Sach- und Personenschäden) übernimmt.
Wenn also bei einer Zulassungsbehörde ein Kraftfahrzeug angemeldet werden soll, geht das nur, wenn der passende Nachweis einer Haftpflichtversicherung vorliegt. Das muss natürlich schriftlich erfolgen. Deshalb gab es die sogenannten Versicherungsdoppelkarten, die man vorab von der jeweiligen Versicherung beschaffen und mitbringen, also live vorlegen, musste. Das ist nun zum Glück nicht mehr nötig und viel einfacher: die neuen EVB-Nummern können elektronisch beantragt werden und vereinfachen das ganze Verfahren ungemein.
Wann braucht man eine EVB-Nummer?
Die EVB-Nummer wird eigentlich bei allen Veränderungen was das Fahrzeug halten angeht benötigt: zur Neuanmeldung, zur Ummeldung bei Ver- oder Ankauf, zur Stilllegung oder wieder Inbetriebnahme oder auch beim Wohnortwechsel des Halters.
Genaue Detail-Informationen zur eVB Nummer: https://evbnummer.net/
Was enthält eine EVB-Nummer?
Die EVB-Nummer ist immer siebenstellig und enthält Ziffern und große Buchstaben.
Wie erfolgt die Beantragung?
Die EVB-Nummer ganz einfach online beantragt werden. Sogar eine Zusendung per Mail oder SMS ist möglich. Die Versicherungsdoppeltkarte ist damit als weitaus kompliziertes Verfahren nicht mehr notwendig, welches bis 2008 praktiziert wurde.
Die angeforderte EVB-Nummer hat ab Beantragung 6 Monate ihre Gültigkeit. Sollte diese gar nicht genutzt werden, verfällt sie einfach nach 6 Monaten.
Sollte ein Fuhrpark vorhanden sein, kann die Versicherung auch eine dauerhafte EVB-Nummer vergeben, die dann alle Fahrzeuge des Fuhrparks inkludiert.
Speicherung der eVB-Nummer
Die Nummer ist wichtig, wird langfristig vergeben bzw. ist mindestens für 6 Monate fix vergeben. Deshalb muss sie natürlich zentral gespeichert werden, um Mehrfachvergaben zu verhindern.
Verantwortlich für die Speicherung ist in Deutschland die Firma GDV Dienstleistungs- GmbH & Co. KG (GDV DL). Die GDV DL ist zwischen die Versicherungen und die KFZ-Zulassungsbehörde geschaltet. Nach der Ausstellung der EVB-Nummer wird ein Datentransfer von der Versicherung vorgenommen.
Zusätzlich zur GDV DL auch beim Kraftfahrt-Bundesamt gespeichert, was eine zusätzliche Sicherheit bietet, dass diese nicht mehrfach vergeben werden können. Die Zulassungsbehörden könne so beim Kraftfahrt-Bundesamt prüfen, ob eine bestimmte EVB-Nummer schon vorliegt. So kann in Echtzeit alles relevante für die geplanten Fahrzeugaktivitäten durchgeführt werden.
Die EVB-Nummern, die nicht (mehr) in Benutzung sind, werden auch nicht gespeichert.
Wie funktioniert das beim Versicherungswechsel?
Wenn der Halter die Versicherung wechselt, kümmert sich die neue Versicherung automatisch um die Umschreibung der EVB-Nummer, die neue EVB-Nummer wird also automatisch bei der Zulassungsbehörde hinterlegt. Der Halter muss nichts aktiv unternehmen.
Kasko-Schutz
Ein grundlegender Versicherungsschutz wird über die EVB-Nummer bestätigt. Dies ist allerdings eine reine KFZ-Haftpflichtversicherung. Dabei geht es um Schäden, die der Halter 3. Parteien zufügt. Soll mehr versichert werden, bieten sich umfangreichere Versicherungen an. Diese sind in ihren Leistungen, aber auch in ihren Kosten umfangreicher. Hierbei kommt es auf die Situation des Halters, das Fahrverhalten, Alter und Zustand des Autos und viele weitere Faktoren an, die es zu berücksichtigen gilt.
Die Haftpflichtversicherung ersetzt keine vollwertige Autoversicherung, also einen Kasko-Schutz. Die gängigen Kaskotarife bei den KFZ-Versicherungen sind Teil- oder Vollkasko. Sogenannte Elementarschäden am Auto werden von der Teilkasko-Versicherung abgedeckt: Diebstahl, Sturm, Hagel etc.. Die Vollkasko-Versicherung übernimmt auch Schäden am eigenen Auto, wenn der Halter selbst am Schaden bzw. Unfall Schuld sein sollte.