Privathaftpflichtversicherung
Die Privathaftpflichtversicherung haftet für Schäden, die der Versicherungsnehmer einem Dritten zufügt. Sie tritt auch dann in Leistung, wenn eine Fahrlässigkeit zum Schadensereignis geführt hat. Das Fehlen einer Privathaftpflichtversicherung kann zu finanziellen Belastungen führen, die ein Leben lang ausgeglichen werden müssen. Eine zerschlagene Vase beim Nachbarn lässt sich noch leicht bezahlen. Aber Personenschäden sind deutlich kostenintensiver.
Ein Unfall mit Körperverletzungen, die zu bleibenden Schäden führen, kostet Millionen. Der Schadensverursacher muss für die Behandlungskosten und für das zu zahlende Schmerzensgeld aufkommen. Weitaus kostenintensiver sind Zahlungen, die bei einer entstandenen Behinderung eintreten. In dem Fall muss der Verdienstausfall, den der Geschädigte aufgrund der Behinderung nun hat, Monat für Monat ausgeglichen werden. Auch Pflegekosten und Entschädigungszahlungen an Hinterbliebene können auf den Schadensverursacher zukommen. Für das Begleichen dieser Schuld wird das gesamte Vermögen des Schadensstifters herangezogen und sein Einkommen kann gepfändet werden.
Die beste Privathaftpflichtversicherung
Die Privathaftpflichtversicherung hingegen bietet Schutz vor diesen Forderungen und übernimmt die Kosten für Sach-, Personen- und Vermögensschäden. Sie gilt im privaten Bereich und erstreckt sich nicht auf Schäden, die in Zusammenhang mit der Ausübung eines Berufs oder Gewerbes entstehen. Die Privathaftpflichtversicherung bietet zudem einen Rechtsschutz und übernimmt die Abwehr unberechtigter Forderungen. Sie wird daher auch als passive Rechtsschutzversicherung bezeichnet. Natürlich ersetzt sie aber nicht den kompletten Rechtsschutz.
Wichtig ist bei der Privathaftpflichtversicherung eine ausreichend hohe Versicherungssumme. Der Grundschutz unterscheidet sich je nach Anbieter und ist zum Beispiel bei der DEVK anders als bei der HUK Coburg.
Nicht abgesichert sind die Risiken, die sich durch spezielle Sportarten ergeben oder durch die Haltung von Tieren. Einzelne Risiken können gesondert in die Police aufgenommen werden, wie der Verlust fremder Schlüssel, die Forderungsausfalldeckung oder der Gefälligkeitsschaden. Von einem solchen wird gesprochen, wenn Sie beispielsweise einem Bekannten beim Umzug helfen und die teure Stereoanlage fallen lassen. Die Forderungsausfalldeckung tritt immer dann ein, wenn Sie selbst einen Schaden erleiden, der Schadensverursacher jedoch nicht versichert ist.
Die Privathaftpflichtversicherung zahlt bis zu der im Vertrag festgelegten maximalen Deckungssumme. Empfehlenswert ist, für Personen- und Sachschäden pauschal mindestens drei Millionen Euro zu vereinbaren, besser noch sind fünf bis zehn Millionen Euro. Die Unterschiede in den Prämien bei verschiedenen Deckungshöhen sind nicht groß.
Familien können die Privathaftpflichtversicherung gemeinsam abschließen, hier ist eine Police ausreichend. Der Ehepartner sowie die Kinder werden kostenfrei mitversichert. Teilweise erstreckt sich die Haftpflicht auch auf volljährige Kinder, die sich noch in der Ausbildung befinden und im Haus der Eltern wohnen.
Viele Versicherungen bieten einen weiteren Einschluss mit an: Der Hausrat kann ebenfalls über die Privathaftpflichtversicherung abgesichert werden. Hierbei wird erfragt, welche Bestandteile im Hausrat versichert werden sollen. Wichtig: Die jährlichen Prämien erhöhen sich natürlich, wenn Fahrrad und Co. mit aufgenommen werden. Die Fahrradversicherung lohnt sich nur für teure Modelle oder solche, die nicht in einem abgeschlossenen Raum abgestellt werden können. Sinnvoll ist es, den Wert für den Hausrat regelmäßig zu überprüfen, damit die vereinbarte Deckungssumme noch richtig ist.
Private Haftpflichtversicherung
Um die Prämien für die Versicherung niedriger zu halten, ist die Vereinbarung eines Selbstbehalts sinnvoll. Angeboten werden in der Regel 150 oder 250 Euro, viele Anbieter lassen aber auch andere Summen zu. Im Schadensfall kommen Sie für diese Summe selbst auf, den Rest übernimmt die Assekuranz.
Versicherer, die eine Privathaftpflichtversicherung anbieten, wünschen oft eine lange vertragliche Bindung. Damit Sie aber flexibel bleiben können, sollten Sie sich nur für ein Jahr an den Anbieter binden. Somit können Sie rasch auf günstigere Angebote zugreifen.
Vereinbaren Sie keine Ratenzahlung, denn dafür verlangen die meisten Versicherer Zuschläge. Wie auch bei der Rechtsschutzversicherung oder der Lebensversicherung sind Jahresbeiträge deutlich günstiger.
Leben Sie mit Ihrem Partner in einem gemeinsamen Haushalt, können Sie diesen kostenfrei mitversichern lassen. Er muss allerdings namentlich im Vertrag erwähnt werden. Ein entsprechender Antrag muss bei der Versicherung gestellt werden. Haben Sie beide einen eigenen Vertrag vor dem Zusammenzug besessen, kann der jüngere Vertrag meist problemlos aufgehoben werden. Überzahlte Beiträge werden erstattet.
Kinder unter sieben Jahren sind schuldunfähig. Die Versicherung zahlt im Schadensfall nur, wenn den Eltern eine Verletzung der Aufsichtspflicht nachgewiesen wurde. Einige Anbieter zahlen inzwischen aber auch dann, wenn den Eltern keine Schuld zugewiesen werden kann.
Schäden müssen unverzüglich gemeldet werden. Die Versicherung übernimmt dann alles Weitere, unter anderem auch den Rechtsschutz. Geben Sie keine Schulderklärungen ab, das erschwert der Privathaftpflichtversicherung letzten Endes die Prüfung unberechtigter Ansprüche und behindert sie in ihrer Funktion der Rechtsschutzversicherung.